Psychotherapie

Jeder Mensch erlebt im Laufe seines Lebens Konflikte und kann in schwierige Situationen oder persönliche Krisen geraten. Meist gelingt es, diese Phasen auch ohne professionelle Hilfe gut zu bewältigen. Manchmal allerdings ist es schwierig, allein aus eigener Kraft oder mit Hilfe der Familie und von Freunden einen Weg aus der Krise zu finden. Dann kann es zu dauerhaften psychischen Beschwerden wie Ängsten, Depression oder einem anhaltenden Gefühl von Erschöpfung kommen. Ein erheblicher Leidensdruck ist die Folge.

In solchen Situationen kann es sinnvoll sein, professionelle Hilfe aufzusuchen.

Der erste Schritt wäre dann, eine Sprechstunde mit einem oder einer ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeut*in zu vereinbaren. Dabei wird geklärt, ob eine psychotherapeutische Behandlung hilfreich sein kann.

In darauf folgenden Probegesprächen, den so genannten probatorischen Sitzungen, wird weiter ins Detail gegangen und geklärt, ob die Chemie stimmt und eine vertrauensvolle Therapiebeziehung aufgebaut werden kann. Diese ist wichtig für den Therapieerfolg.

Entscheiden sich Patient*in und Therapeut*in nach den Probegesprächen für eine Psychotherapie, stellt der oder die Patient*in einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen

  • Inanspruchnahme einer Sprechstunde bei einem oder einer ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeut*in.
  • Eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung wird festgestellt und
  • die Anwendbarkeit von anerkannten Therapieverfahren (z. B. Verhaltenstherapie) hat ausreichend gute Erfolgsaussichten.

Mehr Infos:

Patienteninformation der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zur ambulanten Psychotherapie (PDF)

Broschüre „Wege zur Psychotherapie“ der Bundespsychotherapeutenkammer BPtK (PDF)

Brochure „Paths to Psychotherapy“, english version (PDF)



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