Corona-Schutz in der Praxis, Stand: 01.03.2023

Für Besucher von Psychotherapiepraxen gilt weiterhin die Pflicht eine FFP2 oder eine OP-Maske zu tragen. Tragen Sie und Begleitpersonen daher weiterhin eine FFP2 oder OP-Maske.

Bitte kommen Sie möglichst pünktlich zu Ihren Terminen, damit Wartezeiten und Patientenbegegnungen in der Praxis weitestgehend vermieden werden.

Ein Nachweis über Impfung, Genesung oder Testung ist nicht erforderlich.

(Bild: Pixabay)