- Tragen Sie weiterhin eine FFP2-Maske.
- Bitte kommen Sie möglichst pünktlich zu Ihren Terminen, damit Wartezeiten und Patientenbegegnungen in der Praxis weitestgehend vermieden werden.
- Ein Nachweis über Impfung, Genesung oder Testung ist nicht erforderlich.
Derzeit gilt die Änderung zur 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 18.3.2022.
Die aktuellen Corona-Regeln für Bayern finden Sie auf der Website des Bürgerbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung.
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